Startseite
Wir über uns
Kontakt/Ehrenkodex
Schirmherrschaft
Sportbereiche
Presse
Kooperationen / Partner
Impressum
Disclaimer / Datenschutz
 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Impressum


MOBILIS UnBehindert durch Sport Wiesbaden e.V.
Nerostrasse 44
65183 Wiesbaden
E-Mail: info@mobilis-wiesbaden.de
Internet: Mobilis-Wiesbaden.de
Tel. 0611. 88 02 81 82


Bankverbindung: 
MOBILIS UnBehindert durch Sport Wiesbaden e.V.
Nassauische Sparkasse Wiesbaden
IBAN DE 55 5105 0015 0100 3767 22
BIC NASSDE55XXX


Vorstandsmitglieder:

1. Vorsitzender: Lothar Herborn, ehemaliger Behindertensportbeauftragter der Landeshauptstadt Wiesbaden

2. Vorsitzende: Salim Ghazali, Flexible ReStyle, Unternehmer 

Schriftführerin: Antje Wohlfahrt, Lehrerin an der Friedrich-von-Bodelschwingh-Schule
Sonja Jahn, Kfm. Angestellte


Finanzen: Peter Salma, 1. Schatzmeister Finanzen
Dieter Münch, Stellvertreter Finanzen

Beirat Öffentlichkeitsarbeit:
Anne Korillerr,Selbstständige Übungsleiterin REHA
Fahim Sayah

Sport Consulting: Anne Koriller,Selbstständige Übungsleiterin REHA

Presse- u. Medienwart: Ditmar Kleindopf, ARTS & CHARTS Medienagentur


Webgestaltung:

ARTS & CHARTS Mediendesign, Wiesbaden


 

Satzung

§ 1
Name, Sitz und Geschäftsjahr

Mobilis - UnBehindert durch Sport Wiesbaden e.V.

im folgenden „Verein“ genannt.

§ 2
Zweckbestimmung

Der Verein kann sich zur Erfüllung einer Hilfsperson im Sinne von § 57 Abs.1 S.2 der  AO  bedienen, soweit sie die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt.
§ 3
Mitgliedschaft

§ 4
Rechte und Pflichten der Mitglieder

§ 5
Beginn/Ende der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft muss gegenüber dem Vorstand schriftlich beantragt werden. Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand mit einfacher Stimmenmehrheit abschließend. Der Vorstand ist nicht verpflichtet Ablehnungsgründe dem/der Antragsteller/in mitzuteilen, ein Aufnahmeanspruch ist ausgeschlossen.

§ 6
Mitgliedsbeiträge

§ 7
Organe des Vereins

Organe des Vereins sind:

§ 8
Mitgliederversammlung

Die Tagesordnung der ordentlichen Mitgliederversammlung hat insbesondere folgende Punkte zu umfassen:

§ 9
Stimmrecht/Beschlussfähigkeit

§ 10
Wahlordnung

Nach der Nominierung der Kandidaten durch die Mitgliederversammlung werden der/die 1. und der/die 2. Vorsitzende, der/die Schriftführer/in der/die Kassenwart/in und die Kassenprüfer/innen in getrennten Wahlgängen offen per Handzeichen mit einfacher Stimmenmehrheit gewählt. Bei Stimmengleichheit ist die Wiederholung der Wahl erforderlich. Ist nur ein Wahlvorschlag vorhanden, so kann, wenn kein Widerspruch eingelegt wird, die Abstimmung durch Akklamation erfolgen. Erhebt ein Mitglied Widerspruch, muss die Wahl geheim, mit Stimmzetteln durchgeführt werden.
4. Das Wahlprotokoll führt der bisherige Schriftführer, im Falle seiner Verhinderung der Wahlleiter. 

§ 11
Vorstand

Der Vorstand setzt sich wie folgt zusammen:

Der Vorstand kann zu seiner Entlastung weitere Vorstandsmitglieder kommissarisch berufen.

§ 12
Vereinsvermögen

§ 13
Kassenprüfung

Die Kassenprüfer haben die Aufgabe, Rechnungsbelege sowie deren ordnungsgemäße Verbuchung und die Mittelverwendung zu überprüfen, sowie mindestens einmal jährlich den Kassenbestand des abgelaufenen Kalenderjahres festzustellen. Die Prüfung erstreckt sich auf die Satzungsmäßigkeit der vom Vorstand verwendeten verausgabten Mittel.

§ 14
Auflösung des Vereins

Bei Aufhebung oder Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das Vereinsvermögen an EVIM Evangelischer Verein für Innere Mission in Nassau, Auguste-Viktoria-Str.16 65185 Wiesbaden, zwecks Verwendung für die in § 2 der Satzung genannte Zweckbestimmung.
§ 15
Liquidatoren

Als Liquidatoren werden die im Amt befindlichen vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder bestimmt, soweit die Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt.